Zahlungen einer Komplementär-GmbH an den Geschäftsführer als Abfindung oder als Entgelt für dessen Bemühungen anlässlich des
Verkaufs der Gesellschaftsanteile
Einkommensteuer 1996
Leitsätze
Zahlungen einer Komplementär-GmbH bzw. der Kommanditisten einer GmbH & Co. KG an den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH
sind nicht als Abfindung bzw. Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach § 3 Nr. 9, § 24 Nr. 1, § 34 Abs. 1 und
2
EStG steuerbegünstigt, wenn sie als Entgelt für die Tätigkeit des Geschäftsführers für dessen Bemühungen beim Verkauf der
Gesellschaftsanteile der Komplementär-GmbH gezahlt worden sind.
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Fundstelle(n): OAAAB-06336
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 29.03.2000 - 2 K 348/99
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