Nachweis einer behaupteten, lange Zeit zurückliegenden Steuererstattung durch das FA
Leitsatz
1. Es gibt nach der Rechtsprechung des BGH keinen Erfahrungssatz und damit auch keinen Anscheinsbeweis dafür, dass einer Bank
erteilte Überweisungsaufträge generell zutreffend durchgeführt werden und zur Gutschrift auf den angegebenen Empfängerkonten
führen (vgl. , NJW-RR 1997 S. 177).
2. Zum Nachweis einer behaupteten Erstattung an den Stpfl. genügt nicht die Vorlage von Kontounterlagen der Finanzkasse, aus
denen ersichtlich ist, dass vor mehr als 14 Jahren im Zusammenhang mit der Aufhebung der Vollziehung die streitige Erstattung
verbucht ist. Denn damit kann nicht bewiesen werden, dass der entsprechende Geldbetrag dem Stpfl. auf einem seiner Bankkonten
gutgeschrieben worden ist.
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 409 EAAAB-06335
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FG BADEN-WÜRTTEMBERG, Urteil v. 26.01.2000 - 2 K 33/98
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