Tauschähnlicher Umsatz bei Holzerwerb durch Abschluss eines Selbstwerbungskaufvertrages
Leitsatz
Schließt der Betreiber einer Holzhauerei mit einem Forstbetrieb einen Selbstwerbungskaufvertrag ab, so dass er selbst
aufbereitetes Holz gegen die Verpflichtung erwirbt, eine geschätzte Menge Holz in einer bestimmten Zeit im eigenen
Namen und auf eigene Rechnung einzuschlagen, aufzuarbeiten und abfuhrbereit zu lagern, liegt ein tauschähnlicher Umsatz
vor.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 165 EFG 2002 S. 165 Nr. 3 QAAAB-06318
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg v. 07.11.2001 - 2 K 274/99
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