Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausleichs in 1996
Leitsatz
1. Die Regelungen des Familienausgleichs nach dem JStG 1996 verfehlen das Gebot einer vollständigen Freistellung des kindbedingten
Existenzminimums von der Einkommensbesteuerung zumindest für einen Teil der Steuerpflichtigen.
2. Die Zuführung einer Norm wegen ihrer Zugehörigkeit zu einem Normenkomplex, der für bestimmte Fälle verfassungsrechtliche
Defizite aufweist, zu einer konkreten Normenkontrolle, erfordert, dass zur Behebung des etwa bestehenden verfassungsrechtlichen
Mangels eine gesetzliche Nachbesserung ernsthaft -und nicht lediglich als theoretische Option-in Betracht kommt, die dem Kläger
des Ausgangsverfahrens zugute kommen muss.
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 266 GAAAB-06317
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.11.1999 - 2 K 265/96
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