Freibetrag für weichenden Erben trotz späterer
Betriebsaufgabeerklärung für den landwirtschaftlichen Betrieb
Einkommensteuer 1991
Leitsatz
Der Freibetrag für weichende
Erben kann auch dann gewährt werden, wenn die Eltern den
landwirtschaftlichen Betrieb an den als Hofnachfolger vorgesehenen Sohn
verpachtet und nach der Abfindung des weichenden Erben die Betriebsaufgabe
erklärt haben; Bedingung für den Freibetrag ist nur, dass der Betrieb
–unabhängig davon, ob er bei den Übergebern noch zum
Betriebsvermögen gehört– als solcher erhalten und später
wie vorgesehen durch Erbfolge oder vorweggenommene Erbfolge auf den
Hofnachfolger übergeht (Abgrenzung zur BFH-Rechtsprechung;
Ausführungen zum Zweck von
§ 14 a Abs. 4
EStG).
Fundstelle(n): YAAAB-06311
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 26.04.2001 - 2 K 247/99
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