Besteuerungsrecht für von Kapitalgesellschaft in den USA an Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in Deutschland gezahlte Lizenzgebühren
Leitsatz
1. Ist ein Steuerpflichtiger mit Wohnsitz im Inland an einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft, jeweils mit
Sitz in den USA, beteiligt, zwischen denen eine Betriebsaufspaltung besteht, und erhält er für ein vom ihm entwickeltes CAD/CIM-Programm
Lizenzgebühren ("royality fees") von der Kapitalgesellschaft in den USA, so unterliegen die -nach deutschem Recht zu Einkünften
i.S. des § 18 EStG führenden- Zahlungen der deutschen Einkommensteuer, wenn der Steuerpflichtige nicht im Rahmen seiner selbständigen
Arbeit die Verfügungsmacht über eine "feste Einrichtung" oder eine "Betriebsstätte" in den USA verfügt (im Streitfall: keine
Berücksichtigung der Personengesellschaft in den USA als dem Steuerpflichtigen zuzurechnende "feste Einrichtung" oder "Betriebsstätte").
2. Eine in dem unter 1. beschriebenen Sachverhalt trotz des deutschen Besteuerungsrechts in den USA auf die Lizenzgebühren
erhobene Steuer kann nicht auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden.
Fundstelle(n): OAAAB-06310
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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 04.04.2001 - 2 K 246/97
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