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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 191/00 EFG 2002 S. 378

Gesetze: AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1, AO 1977 § 366 S. 2, FGO § 47 Abs. 1, FGO § 56

Nachweis des Zugangs eines schriftlichen Verwaltungsakts

Wiedereinsetzung bei unrichtiger Fristberechnung

Einkommensteuer 1996 und 1997

Leitsatz

1. Die bloßen Behauptung von Klägern, dass die ihnen mit getrennten Briefen übersandte Einspruchsentscheidung (EE), bei beiden verspätet eingegangen sei, ohne dass sich bei der Aufgabe zur Post oder beim Postlauf Anhaltspunkte für einen atypischen Geschehensablauf finden lassen, ist nicht geeignet, Zweifel am Zugang der EE innerhalb der Drei-Tages-Frist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 zu begründen.

2. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Enthält eine EE eine zutreffende Rechtsmittelbelehrung und bestehen gleichwohl Unklarheiten über die Fristberechnung, sind diese durch Erkundigungen beim FA bzw. FG zu klären.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 378
EFG 2002 S. 378 Nr. 7
UAAAB-06292

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 19.12.2001 - 2 K 191/00

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