Nachweis des Zugangs eines schriftlichen Verwaltungsakts
Wiedereinsetzung bei unrichtiger Fristberechnung
Einkommensteuer 1996 und 1997
Leitsatz
1. Die bloßen Behauptung von
Klägern, dass die ihnen mit getrennten Briefen übersandte
Einspruchsentscheidung (EE), bei beiden verspätet eingegangen sei, ohne
dass sich bei der Aufgabe zur Post oder beim Postlauf Anhaltspunkte für
einen atypischen Geschehensablauf finden lassen, ist nicht geeignet, Zweifel am
Zugang der EE innerhalb der Drei-Tages-Frist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO
1977 zu begründen.
2. Wiedereinsetzung in den vorigen
Stand: Enthält eine EE eine zutreffende Rechtsmittelbelehrung und bestehen
gleichwohl Unklarheiten über die Fristberechnung, sind diese durch
Erkundigungen beim FA bzw. FG zu klären.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 378 EFG 2002 S. 378 Nr. 7 UAAAB-06292
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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 19.12.2001 - 2 K 191/00
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