Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses bei unregelmäßigen Gehaltszahlungen
Leitsatz
1. Wird bei einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis das Gehalt später als vereinbart ausgezahlt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung
aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob die Zahlungen Betriebsausgaben sind (vgl. , BFH/NV 1997, 182).
2. Erfolgen die Gehaltszahlungen stets unregelmäßig (bis zu ca. 3,5 Monaten über einen hier strittigen Zeitraum von drei Jahren),
ist weder ein Darlehen noch eine Stundung konkludent vereinbart und erhalten die übrigen Arbeitnehmer ihre Lohnzahlungen pünktlich,
hält das Ehegatten-Arbeitsverhältnis einem Fremdvergleich nicht stand. Die Aufwendungen für den Arbeitslohn des Ehegatten
sowie die Sozialversicherungsabgaben können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Fundstelle(n): CAAAB-06272
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.07.2000 - 2 K 10/98
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