Keine Steuerpflicht bei Schein-Erträgen aus von
Anlagebetrüger nur fingierten, vermeintlich steuerfreien
Differenzgeschäften
Einkommensteuer 1988 und 1989
Leitsatz
1. Wird dem gutgläubigen Anleger
die Durchführung von –im Erfolgsfall zu steuerfreien Gewinnen
führenden– Differenzgeschäften mit Treasury-Bonds
(Treasury-Bonds-Terminkontrakte) vorgegaukelt, werden solche Geschäfte
tatsächlich aber von dem nach dem Schneeballsystem vorgehenden
Anlagebetrüger nicht durchgeführt, so sind die zugeflossenen
Schein-Erträge beim Anleger auch dann nicht steuerpflichtig, wenn er
insgesamt gesehen tatsächlich einen Gesamtüberschuss mit der Anlage
erzielt hat.
2. Dafür, dass der Anleger nicht
gutgläubig gehandelt hat, trägt das FA die
Feststellungslast.
3. Zur Abgrenzung dieser
Scheingeschäfte von steuerpflichtigen Kapitalerträgen nach
§ 20 Abs. 1 Nr. 4 und 7
EStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1695 EFG 2003 S. 1695 Nr. 23 JAAAB-06261
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 08.07.2003 - 4 K 27/99
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