Bezeichnung des Klägers bei Anfechtung eines gegen eine GbR
ergangenen Steuerbescheides
Umsatzsteuerliche Behandlung von
Zinserträgen aus Abschlagszahlungen
Umsatzsteuer 1995 und
1996
Leitsatz
1. Die durch den alleinigen
Geschäftsführer im Namen der Gesellschafter einer GbR gegen einen die
Gesellschaft als Steuerschuldner betreffenden Umsatzsteuerbescheid erhobene
Klage ist zulässig, wenn aus der Auslegung der Klageschrift mit den dort
bezeichneten an die Gesellschaft ergangenen Steuerbescheiden und dem weiteren
Tatsachenvortrag offensichtlich ist, dass die aus den einzeln bezeichneten
Gesellschaftern bestehende GbR die wirkliche Klägerin sein soll.
2. Umsatzsteuerliche
Bemessungsgrundlage für die schlüsselfertige Erstellung eines
Bauvorhabens ist der im Generalübernehmervertrag vereinbarte Festpreis.
Die vom Bauunternehmer aus der verzinslichen Anlage der
vertragsgemäß vor Fertigstellung nach Baufortschritt erhaltenen
Anzahlungen bei einer Bank erzielten Zinserträge sind nicht in die
Bemessungsgrundlage für die Bauleistung einzubeziehen, da es insoweit an
der Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung fehlt. Die Zinsen wurden
weder vom Auftraggeber für die Bauleistung zusätzlich aufgewendet,
noch vom Bauunternehmer als zusätzliche Gegenleistung für die
Bauleistung vereinnahmt.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1575 EFG 2003 S. 1575 Nr. 21 YAAAB-06256
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.05.2003 - 7 K 138/00
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