FG Baden-Württemberg Urteil v. - 9 K 550/98 EFG 2004 S. 68
Gesetze: UStG § 10 Abs. 1 EWGRL
388/77 Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a
Minderung der Bemessungsgrundlage durch die Hingabe von
Parkchips durch einen Einzelhändler
Umsatzsteuer
1991–1995
Leitsatz
Überreicht ein
Einzelhändler ab einem bestimmten Mindestumsatz seinen Kunden sog.
Parkchips, die bei verschiedenen Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs
(Deutsche Bundesbahn, Busunternehmen, Parkhäuser) als Zahlungsmittel
eingelöst werden können, wird dadurch das Entgelt für die den
Kunden überlassene Ware in Höhe der tatsächlich von
Einzelhändler für den Kauf der Chips aufgewendeten Beträge
gemindert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 68 EFG 2004 S. 69 Nr. 1 KÖSDI 2004 S. 14054 Nr. 2 KAAAB-06252
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.04.2003 - 9 K 550/98
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