Wirtschaftlicher Eigentümer eines
Betriebsgrundstücks
Buchwertfortführung bei
unentgeltlicher Betriebsübergabe
Einkommensteuer
1994
Leitsatz
1. Wird im Rahmen der
vorweggenommenen Erbfolge ein Unternehmen mit allen Aktiven und Passiven
unentgeltlich auf den Sohn übertragen, ist der Sohn bereits mit dem
Übergabevertrag und vor der eigentlichen Eigentumsübertragung als
wirtschaftlicher Eigentümer des bilanzierten Betriebsgrundstücks
anzusehen, wenn mit der Übergabe die Nutzungen, die Lastentragung und die
Gefahr für den zufälligen Untergang oder zufällige
Verschlechterung sowie die Verkehrssicherungspflichten des Grundstücks auf
den Sohn übergegangen sind.
2. Bei der unentgeltlichen
Betriebsübergabe werden die Buchwerte vom Erwerber fortgeführt. Dies
gilt auch, wenn die Gegenleistung niedriger ist als der Buchwert. Voraussetzung
ist, dass mindestens die wesentlichen Betriebsgrundlagen unentgeltlich
übertragen worden sind. Werden daneben Wirtschaftsgüter durch den
Steuerpflichtigen zurückgehalten und anschließend ins
Privatvermögen überführt, so sind die stillen Reserven insoweit
nicht steuerbegünstigt aufzudecken.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 973 EFG 2003 S. 973 Nr. 14 JAAAB-06248
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