Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz im
Inland und Arbeitsort in der Schweiz unterliegt als Grenzgänger
gemäß Art. 15a DBA-Schweiz der deutschen Besteuerung, wenn er zwar
an mehr als 60 Tagen nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt, die
Nichtrückkehrtage aber teilweise auf tagesübergreifende
Tätigkeiten entfallen, und nach Abzug dieser Nichtrückkehrtage
weniger als 60 unschädliche Nichtrückkehrtage verbleiben.
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 357 Nr. 6 EFG 2003 S. 1706 EFG 2003 S. 1706 Nr. 23 PAAAB-06246
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.04.2002 - 2 K 308/99
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