Unbedingte Beitrittserklärung als Voraussetzung für
die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen
Eigenheimzulage 1997 bis 2004
Leitsatz
1. Die Eigenheimzulage bei
„Anschaffung” von Genossenschaftsanteilen setzt eine
schriftliche, unbedingte Beitrittserklärung des Anspruchsberechtigten und
die Zulassung des Beitritts durch die Genossenschaft voraus. Allerdings ist nur
die Beitrittserklärung, nicht aber die Zulassung des Beitritts durch den
Vorstand der Genossenschaft bedingungsfeindlich.
2. Ergibt sich aus den von der
Steuerfahndung vorgefundenen schriftlichen Unterlagen in der Mitgliedsakte
nicht, dass der Kläger nur unter der Bedingung des Erhalts von
Eigenheimzulage beigetreten ist, muss das FA objektive Umstände vortragen,
aus denen sich das behauptete zulageschädliche Vorliegen einer bedingten
Beitrittserklärung ergibt. Dass die Steuerfahndung bei anderen Genossen
schriftliche Vereinbarungen einer solchen Bedingung vorgefunden hat, kann vor
allem dann nicht zu Lasten des Klägers gewertet werden, wenn dieser selber
vor der Beitrittserklärung beim FA Auskünfte über eine
mögliche Eigenheimzulage eingeholt hatte und deswegen sicher vom Erhalt
der Zulage ausgehen konnte.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 896 EFG 2002 S. 896 Nr. 14 KÖSDI 2002 S. 13416 Nr. 9 YAAAB-06230
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg v. 21.02.2002 - 1 K 414/00