Keine Anwendung des
§ 1 Abs. 1 AStG
i.d.F. vom für ein wegen unzureichender Eigenkapitalausstattung
der Gesellschaft zur Verfügung gestelltes zinsloses Gesellschafterdarlehen
Einkommensteuer 1992
Leitsatz
Eine nach § 1 Abs. 1 i.V.m. Abs.
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AStG i.d.F. vom korrigierbare
Geschäftsbeziehung setzt einen schuldrechtlichen Leistungsaustausch
voraus, private oder im Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vorgänge
gehören nicht dazu. Dabei können neben der Ausstattung einer
Gesellschaft mit Eigenkapital auch unentgeltliche wirtschaftliche
Stützungsmaßnahmen im Gesellschaftsverhältnis begründet
sein, wenn der Gesellschafter dadurch eine funktionsgerechte Ausstattung der
Gesellschaft mit Eigenkapital ersetzt. Dies kann der Fall sein, wenn das aus
dem positiven Unterschiedsbetrag zwischen einer geleisteten Sacheinlage und der
Kapitalerhöhung stammende, den Darlehenskonten der Gesellschafter gut
geschriebene Kapital, der Gesellschaft unentgeltlich als Darlehen zur
Verfügung gestellt wird, weil die Gesellschaft die Übernahme einer im
Ausland ansässigen KG und deren Fortführung als Zweigniederlassung
mit eigenen Mitteln nicht finanzieren kann.
Fundstelle(n): DAAAB-06224
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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 04.12.2001 - 1 K 251/99
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