Erwerb des hälftigen Miteigentumsanteils an einem
betrieblich genutzten, mit einem ausschließlich vom Steuerpflichtigen
finanzierten Gebäude bebauten Grundstück
Gewinnrealisierung bei der Beendigung von wie materielle
Wirtschaftsgüter zu behandelnden Nutzungsmöglichkeiten
gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte 1990 der
sowie gesonderte Feststellung des verrechenbaren Verlustes 1990
Leitsatz
Erwirbt der die Herstellungskosten
eines Gebäudes tragende und dieses unentgeltlich betrieblich nutzende
Steuerpflichtige den hälftigen Miteigentumsanteil an dem Grundstück
von seinem Ehegatten, ohne das der Steuerpflichtige bereits zuvor
wirtschaftlicher Eigentümer der dem anderen Ehegatten gehörenden
Grundstückshälfte war, ist dieser Vorgang als Anschaffung zu
beurteilen. Zu den Anschaffungskosten rechnet auch der Verzicht auf den durch
die Bebauung des Grundstücks mit dem Gebäude nach §§ 95,
946, 951, 812
BGB entstandene Ersatzanspruch
(Ausführungen zur Annahme einer gemischten Schenkung, Zulassung der
Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage der Gewinnrealisierung
bei der Beendigung von wie materielle Wirtschaftsgüter zu behandelnden
Nutzungsmöglichkeiten).
Fundstelle(n): YAAAB-06217
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 17.02.1998 - 1 K 107/94
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