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Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss v. - 14 V 37/01 EFG 2002 S. 1126

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2FGO § 69 Abs. 3UStG 1996 § 9 Abs. 2UStR 1996 Abschn. 148a Abs. 2 S. 2 UStR 1996 Abschn. 148a Abs. 2 S. 3 UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 UstG § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG § 19 Abs. 1 S. 4 EWGRL 388/77 Art. 13 Abschn. C UStG § 24

Option zur Steuerpflicht bei Gebäudevermietung oder -verpachtung an Kleinunternehmer unzulässig

Aussetzung der Vollziehung (Umsatzsteuer 1995–1997)

Leitsatz

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Unternehmer hinsichtlich der nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfreien Verpachtung eines Gebäudes an einen Kleinunternehmer (i. S. von § 19 UStG) anders als bei der Verpachtung an einen pauschalierenden Landwirt (§ 24 UStG) nicht zur Steuerpflicht optieren darf; ein Anspruch auf die Optionsmöglichkeit ergibt sich auch nicht aus der 6. EG-Richtlinie.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1126
EFG 2002 S. 1126 Nr. 17
UAAAB-06214

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 17.05.2002 - 14 V 37/01

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