Selbststudium zur Vorbereitung auf die Ablegung des Abiturs im
Wege der Schulfremdenprüfung als Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs.
4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG
Leitsatz
1. Eine Berufsausbildung i.S. des
§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ist auch ein Selbststudium, das
auf ein bestimmtes Ausbildungsziel gerichtet ist und mit einer staatlichen
Prüfung abschließt. Einer schulischen Einbindung oder einer
schulischen Mindestorganisation bedarf es nur dann, wenn andernfalls nicht
sichergestellt ist, ob überhaupt eine Ausbildung stattfindet.
2. Die Zeit, während der sich
ein volljähriges Kind im Wege des Selbststudiums auf die
Schulfremdenprüfung zum Erwerb des Abiturzeugnisses vorbereitet, ist als
Zeit der Berufsausbildung anzusehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1299 VAAAB-06205
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Online-Dokument
FINANZGERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG, Beschluss v. 04.05.2001 - 14 K 73/01
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