Aufenthaltsdauer i.S. des Art. 20 Abs. 1 DBA-USA eines an einer
US-amerikanischen Universität tätigen Professors bei Beurlaubung
für einen Forschungsaufenthalt in Deutschland; Keine Kürzung des
Vorwegabzug bei keinem im Inland zu besteuernden Arbeitslohn
Leitsatz
1. Der Lauf der Zwei-Jahres-Frist in
Art. 20 Abs. 1 Satz 1 DBA-USA für die Bestimmung der Dauer des
USA-Aufenthalts eines an einer US-amerikanischen Universität lehrenden
deutschen Professors mit Familienwohnsitz in Deutschland wird nicht dadurch
unterbrochen, dass er von der Universität vor Ablauf von zwei Jahren seit
Beginn seines Aufenthalts in den USA für eine einjährige
Forschungstätigkeit in Deutschland beurlaubt wird, wenn er -
unabhängig vom Aufenthalt seiner Familie - in regelmäßigen
Abständen von weniger als sechs Monaten für mehrere Wochen (1,5 bis
zu 8) u.a. zur Betreuung von Doktoranden in die USA zurückkehrt.
Währt der Aufenthalt in der USA aufgrund des durch die häufige
Rückkehr in die USA einzubeziehenden Zeitraums der
Forschungstätigkeit in Deutschland länger als zwei Jahre, sind die
Einkünfte aus der Hochschullehrertätigkeit von Beginn an
gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA-USA in den USA zu besteuern.
2. Der Vorwegabzug für
Vorsorgeaufwendungen i.S. des § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist nicht zu
kürzen, wenn kein in Deutschland steuerpflichtiger Arbeitslohn bezogen
wird.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1261 UAAAB-06198
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FINANZGERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG, Urteil v. 28.06.2001 - 14 K 341/94
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.