1. Längere Verlustperioden
reichen für sich allein gesehen nicht aus, um eine Betätigung als
Liebhaberei anzusehen und dem Bereich der privaten Lebensführung
zuzuordnen. Vielmehr muss aus weiteren Anzeichen die Feststellung möglich
sein, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit aus im
Bereich seiner Lebensführung liegenden Gründen oder Neigungen
ausübt.
2. Verluste aus der Veranstaltung von
Diavorträgen können als negative gewerbliche Einkünfte
abzugsfähig sein, wenn das Arbeitsamt aufgrund der Aufnahme einer
gewerblichen Tätigkeit ein Überbrückungsgeld zahlt, eine
intensive Werbe- und Vermarktungstätigkeit (Plakatierung,
Zeitungsinserate, Werben von Sponsoren) mit dem Ziel geführt wird, die
Vortragstätigkeit so auszubauen, dass sie eine Finanzierung des
Lebensunterhalts ermöglicht und in drei Jahren mehr als 100 Dia-Shows mit
mehr als 11.800 Besuchern veranstaltet werden (Ausführungen zum Beginn
einer gewerblichen Tätigkeit).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 889 CAAAB-06191
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Online-Dokument
FINANZGERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG, Urteil v. 22.02.2001 - 14 K 295/96
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