Anerkennung der Aufwendungen für einen Kuraufenthalt am
Toten Meer als außergewöhnliche Belastung ohne vor Kurantritt
ausgestellte amtsärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit
dieser Kur
Nachträglich ausgestelltes amtsärztliches
Attest
Einkommensteuer 1999
Leitsatz
Aufwendungen eines seit seiner Geburt an Neurodermitis und Bronchitis
leidenden Steuerpflichtigen für eine Kur am Toten Meer in Israel
können bei nachgewiesener Unwissenheit über die Notwendigkeit eines
vor Antritt der Kur ausgestellten amtsärztlichen Attestes auch ohne ein
solches Attest als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein,
wenn sich die Schwere der Krankheit aus einem nachträglich erstellten
amtsärztlichen Attest und aus den Bescheiden des Versorgungsamtes
über die jahrelange Zuerkennung eines Grads der Behinderung von 40 v.H.
ergibt. Zudem bietet sich das Tote Meer wegen seiner unwirtlichen klimatischen
Bedingungen nicht für das Verbringen eines üblichen Erholungsurlaubs
an und ein dortiger Kuraufenthalt trägt bekanntermaßen
außerordentlich zur Linderung von Neurodermitis bei.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 885 Nr. 14 EFG 2002 S. 467 EFG 2002 S. 467 Nr. 8 NAAAB-06183
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 13.12.2001 - 14 K 217/00
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