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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 217/00 EFG 2002 S. 467

Gesetze: EStG § 33 Abs. 2, EStG § 33 Abs. 1

Anerkennung der Aufwendungen für einen Kuraufenthalt am Toten Meer als außergewöhnliche Belastung ohne vor Kurantritt ausgestellte amtsärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit dieser Kur

Nachträglich ausgestelltes amtsärztliches Attest

Einkommensteuer 1999

Leitsatz

Aufwendungen eines seit seiner Geburt an Neurodermitis und Bronchitis leidenden Steuerpflichtigen für eine Kur am Toten Meer in Israel können bei nachgewiesener Unwissenheit über die Notwendigkeit eines vor Antritt der Kur ausgestellten amtsärztlichen Attestes auch ohne ein solches Attest als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein, wenn sich die Schwere der Krankheit aus einem nachträglich erstellten amtsärztlichen Attest und aus den Bescheiden des Versorgungsamtes über die jahrelange Zuerkennung eines Grads der Behinderung von 40 v.H. ergibt. Zudem bietet sich das Tote Meer wegen seiner unwirtlichen klimatischen Bedingungen nicht für das Verbringen eines üblichen Erholungsurlaubs an und ein dortiger Kuraufenthalt trägt bekanntermaßen außerordentlich zur Linderung von Neurodermitis bei.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 885 Nr. 14
EFG 2002 S. 467
EFG 2002 S. 467 Nr. 8
NAAAB-06183

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 13.12.2001 - 14 K 217/00

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