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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 13 K 83/96 EFG 2002 S. 290

Gesetze: UStG 1980 § 2 Abs. 2 Nr. 2

Wirtschaftliche Eingliederung einer Bau-GmbH in das Architekturbüro ihres Alleingesellschafters

Leitsatz

Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft: Eine im Baugewerbe tätige GmbH ist nicht in das als Einzelunternehmen ihres Alleingesellschafters betriebene Architekturbüro wirtschaftlich eingegliedert, wenn es an einer Zweckabhängigkeit und einem Unterordnungsverhältnis fehlt, weil die GmbH ihre Leistungen nachhaltig überwiegend an fremde Kunden erbringt, die GmbH die Zustimmung zur Betreibung des Architekturbüros erteilt hat, die Leistungen des Architekturbüros nur etwa 10 v.H. der Wertschöpfung der GmbH ausmachen und allein die Wünsche der Kunden, also der Bauherren sowohl für die GmbH als auch für das Architekturbüro maßgeblich sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 290
EFG 2002 S. 290 Nr. 5
LAAAB-06162

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 17.05.2000 - 13 K 83/96

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