Wirtschaftliche Eingliederung einer Bau-GmbH in das Architekturbüro ihres Alleingesellschafters
Leitsatz
Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft: Eine im Baugewerbe tätige GmbH ist nicht in das als Einzelunternehmen
ihres Alleingesellschafters betriebene Architekturbüro wirtschaftlich eingegliedert, wenn es an einer Zweckabhängigkeit
und einem Unterordnungsverhältnis fehlt, weil die GmbH ihre Leistungen nachhaltig überwiegend an fremde Kunden erbringt,
die GmbH die Zustimmung zur Betreibung des Architekturbüros erteilt hat, die Leistungen des Architekturbüros nur etwa
10 v.H. der Wertschöpfung der GmbH ausmachen und allein die Wünsche der Kunden, also der Bauherren sowohl für die
GmbH als auch für das Architekturbüro maßgeblich sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 290 EFG 2002 S. 290 Nr. 5 LAAAB-06162
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 17.05.2000 - 13 K 83/96
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