Keine steuerfreie Entnahme einer zweiten, im Jahr 1986 nicht der
Nutzungswertbesteuerung unterliegenden Wohnung aus dem Betriebsvermögen
eines Landwirts
Einkommensteuer 1990 und 1991
Leitsatz
Ein Landwirt kann nach 1986 nur eine,
im Jahr 1986 der Nutzungswertbesteuerung unterliegende, zu eigenen Wohnzwecken
genutzte Wohnung gemäß § 52 Abs. 15 EStG steuerfrei aus seinem
Betriebsvermögen entnehmen; eine im selben Wohnhaus befindliche zweite,
von Anfang an als Betriebsvermögen bilanzierte, erst nach 1986 ausgebaute
und anschließend fremdvermietete, im Jahr 1986 nicht der
Nutzungswertbesteuerung unterliegende Wohnung kann dagegen nicht steuerfrei
entnommen werden.
Fundstelle(n): LAAAB-06149
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 14.03.2001 - 13 K 197/96
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