Bewertung einer verdeckt eingelegten wesentlichen Beteiligung
mit den ursprünglichen Anschaffungskosten der Anteile; Berichtigung von
Rechtsfehlern nach § 177 AO 1977
Leitsatz
1. Ermittlung des
Veräußerungsgewinns einer wesentlichen Beteiligung an einer GmbH in
1989 - also vor der Neuregelung in § 17 Abs.1 Satz 2 EStG durch das
StÄndG 1992 -, in die unmittelbar davor eine andere wesentliche
Beteiligung verdeckt eingelegt wurde: Die nachträglichen
Anschaffungskosten infolge der verdeckten Einlage sind höchstens mit den
urspünglichen Anschaffungskosten (dem Nennwert) der eingelegten
GmbH-Anteile nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b EStG anzusetzen.
2. Im Rahmen des § 177 Abs. 2 AO
1977 können Rechtsfehler, die bisher wegen Festsetzungsverjährung
nicht berücksichtigt werden konnten, saldiert werden.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 808 HAAAB-06146
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FINANZGERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG, Urteil v. 14.02.2001 - 13 K 180/94
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