Anwendung der sogenannten Fünftelregelung auf im Dezember
1998 vereinbarte Entlassungsentschädigung
verfassungsgemäß
Einkommensteuer 1999
Leitsatz
Aufgrund der Rechtsprechung des
BVerfG zum sogenannten „Ankündigungseffekt” bestehen
jedenfalls insoweit keine ernstlichen Zweifel an der
Verfassungsmäßigkeit des rückwirkenden In-Kraft-Tretens des
§ 34 Abs. 1 Satz 2 EStG in der Fassung des StEntlG 1999/2000/2002, als
hiervon Entschädigungen erfasst werden, die zu einem Zeitpunkt vereinbart
wurden, in dem die beabsichtigte Änderung des § 34 Abs. 1 EStG alter
Fassung bekannt geworden war. Eine im Dezember vereinbarte und erst im Jahr
1999 zugeflossene Abfindung unterfällt danach der Fünftelregelung, da
sich für den Steuerpflichtigen angesichts der bereits im Dezember 1998
bekannten Änderungsabsichten des Gesetzgebers kein Vertrauenstatbestand
aus den damals noch geltenden Rechtsnormen mehr ergeben konnte.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1100 EFG 2003 S. 1100 Nr. 15 NAAAB-06144
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