Verzicht eines nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters bei
Veräußerung der GmbH-Anteile auf Pensionszusage gegen
Abfindung
Einkommensteuer 1998
Leitsatz
1. Auch wenn der Verzicht eines nicht wesentlich beteiligten
Gesellschafter-Geschäftsführers bei Veräußerung der
GmbH-Anteile auf seine erdiente Pensionszusage gegen eine Einmalzahlung die
Anteilsveräußerung begünstigt oder gar erst ermöglicht
hat, stellt die Leistung für den konkreten Verzicht nicht einen Teil des
Entgelts für die Übertragung der Anteile, sondern eine Gegenleistung
für den Pensionsverzicht dar.
2. Die Steuerermäßigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a,
§ 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG ist nur in den Fällen gerechtfertigt,
in denen sich der Steuerpflichtige in einer Zwangssituation befindet und sich
dem zusammengeballten Zufluss der Einnahmen nicht entziehen kann. Eine
derartige Zwangssituation liegt nicht vor, wenn ohne den Verzicht des
Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Pensionzusage ein Verkauf der
GmbH-Anteile nicht zustande gekommen wäre.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 368 Nr. 6 EFG 2002 S. 401 EFG 2002 S. 401 Nr. 7 ZAAAB-06127
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 17.09.2001 - 12 K 72/01
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.