Aufwendungen für
Baumaßnahmen an einer entgeltlich erworbenen Eigentumswohnung sind, auch
wenn sie 15 v.H. der Anschaffungskosten übersteigen, kein
anschaffungsnaher Herstellungsaufwand, sondern sofort abziehbare Vorkosten i.
S.
§ 10i EStG, wenn
die Baumaßnahmen lediglich eine Anpassung an den zeitgemäßen
Standard (hier im Wesentlichen: Austausch einer Heizungsanlage für das
gesamte Haus gegen eine Etagenheizung) darstellen und eine wesentliche
Verbesserung i. S. des
§ 255 Abs. 2 HGB
nicht eingetreten ist.
Fundstelle(n): NAAAB-06105
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 20.09.2000 - 12 K 298/00
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