Erhöhte Nachweispflicht eines nicht verheirateten Arbeitnehmers für einen "eigenen" Hausstand im Ausland als Voraussetzung
für eine doppelte Haushaltsführung; Unterhaltszahlungen an gesetzlich nicht unterhaltsberechtigte Person im Ausland
Leitsatz
1. Ein nicht verheirateter, vorübergehend als Arbeitnehmer im Inland eingesetzter ungarischer Steuerpflichtiger kann den
Abzug von Aufwendungen wegen doppelter Haushaltführung nicht in Anspruch nehmen, wenn die vorgelegten Nachweise -Kopien
über die Ein- und Ausreise, Bestätigungen des Bürgermeisters in Ungarn- keinen eindeutigen Rückschluss auf das Vorhandensein
eines gemeinsam mit der Lebensgefährtin unterhaltenen Haupthausstandes in Ungarn zulassen.
2. Unterhaltszahlungen an nach inländischen Maßstäben gesetzlich nicht unterhaltsberechtigte Personen -hier: an die
nichteheliche Lebensgefährtin in Ungarn- können nach § 33a Abs.1 Satz 1 EStG in der ab 1996 gültigen Fassung nicht mehr
als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.
3. Zum Anwendungsbereich von § 33a Abs.1 Satz 2 EStG 1996 (gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen "gleichgestellte"
Personen).
Fundstelle(n): ZAAAB-06101
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 14.02.2001 - 12 K 267/00
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