Pauschale Zahlungen des Arbeitgebers für Arbeitszimmer im Haus des Arbeitnehmers als Arbeitslohn
Einkommensteuer 1993-1998
Leitsätze
1. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können neben dem Dienstverhältnis gesonderte Rechtsbeziehungen bestehen, die steuerlich
grundsätzlich getrennt zu beurteilen sind.
2. Zahlt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aufgrund einer Dienstvereinbarung mit dem Betriebsrat – nicht aufgrund von mit
den einzelnen Arbeitnehmern geschlossenen Mietverträgen – pauschale Vergütungen für die Zurverfügungstellung von Arbeitszimmern
in den Wohnungen der Arbeitnehmer, so handelt es sich bei den ”Mietzahlungen” um Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit.
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 972 Nr. 16 IAAAB-06095
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.05.2002 - 12 K 22/01
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