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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 22/01

Gesetze: EStG 1990 § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG 1990 § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG 1997 § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG 1997 § 21 Abs. 1 Nr. 1

Pauschale Zahlungen des Arbeitgebers für Arbeitszimmer im Haus des Arbeitnehmers als Arbeitslohn

Einkommensteuer 1993-1998

Leitsätze

1. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können neben dem Dienstverhältnis gesonderte Rechtsbeziehungen bestehen, die steuerlich grundsätzlich getrennt zu beurteilen sind.

2. Zahlt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aufgrund einer Dienstvereinbarung mit dem Betriebsrat – nicht aufgrund von mit den einzelnen Arbeitnehmern geschlossenen Mietverträgen – pauschale Vergütungen für die Zurverfügungstellung von Arbeitszimmern in den Wohnungen der Arbeitnehmer, so handelt es sich bei den ”Mietzahlungen” um Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 972 Nr. 16
IAAAB-06095

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.05.2002 - 12 K 22/01

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