Mit unzutreffender Korrekturvorschrift
begründeter Änderungsbescheid
Kindergeld
Leitsatz
1. Wer dauernd und langfristig mit seiner Familie im Ausland wohnt
und arbeitet und sich nur zwischen vier bis sieben Mal jährlich,
kürzer oder länger, an Feiertagen, im Urlaub oder zu Besuch in
einzelnen Räumen einer Wohnung im Inland aufhält, die ihm
unentgeltlich von den Wohnungsinhabern (hier: Eltern) zur Verfügung
gestellt werden, hat keinen Wohnsitz im Inland und ist damit nicht nach §
62 Abs. 1 Nr. 1 EStG kindergeldanspruchsberechtigt.
3. Dass das FA einen Änderungsbescheid mit einer nicht
anwendbaren Änderungsvorschrift begründet hat, ist unerheblich, wenn
der Änderungsbescheid zumindest durch einen Änderungstatbestand einer
anderen Änderungsvorschrift materiell gedeckt wird.
Fundstelle(n): DAAAB-06088
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 26.10.2001 - 12 K 166/01
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