Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen
Betätigung eines Missionars
Einkommensteuer 1996
Leitsatz
Der Mittelpunkt der gesamten
betrieblichen oder beruflichen Betätigung i. S. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr.
6 b Satz 3 EStG eines als Missionar nichtselbständig Tätigen, der
sich im häuslichen Arbeitszimmer zu deutlich mehr als 50 v.H. seiner
Gesamttätigkeit aufhält und darin seine Reisen vorbereitet,
Bücher und Schriften verfasst und sonstige Büroarbeit erledigt,
befindet sich nicht im Arbeitszimmer, weil das Charakteristische der
beruflichen Betätigung, das missionarische Wirken auf die Zuhörer
seiner Vorträge und das Lesen seiner Schriften nicht in seinem
Arbeitszimmer, sondern außerhalb davon immer dort stattfindet, wo der
Missionar auftritt.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 926 EFG 2003 S. 926 Nr. 13 KAAAB-06077
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