Übertragung der Nutzungsbefugnis an einem Gebäude als
steuerbare Leistung
Vorsteuerabzug
Erstmalige
Verwendung
Unentgeltliche Leistungen keine Umsätze im Sinne
des
§ 1 Abs. 1
UStG
Umsatzsteuer 1992
Leitsatz
1. Die (entgeltliche)
Übertragung der Nutzungsbefugnis an einem Betriebsgebäude durch eine
GmbH an eine GbR ist keine steuerbare Leistung, wenn die GmbH auch nach der
”Übertragung” das Objekt wie zuvor uneingeschränkt
weiter nutzt und sie – und nicht die GbR – weiterhin die Stellung
eines Unterpächters innehat. Ein Leistungsaustausch zwischen GmbH und GbR
hat insoweit nicht stattgefunden, denn die GbR hat keine Leistung für ihr
Unternehmen bezogen. Sie ist nicht zum Vorsteuerabzug aus der in Rechnung
gestellten und gezahlten ”Gegenleistung” berechtigt.
2. Die Verwendung eines
Wirtschaftsguts kann nur dann nicht als für die Berechtigung zum
Vorsteuerabzug maßgebliche erstmalige Verwendung angesehen werden, wenn
sie kurzfristig und außerplanmäßig vor Beginn der eigentlich
geplanten Verwendung stattfindet.
3. Unentgeltliche Leistungen, die zu
unternehmerischen Zwecken getätigt werden, sollen die Ausgangsumsätze
des Unternehmers fördern. Sie sind selbst keine Umsätze im Sinne
des§ 1 Abs. 1 UStG.
Vorbezüge, die gegenständlich in diese unentgeltlichen Leistugen
eingehen, sind deshalb wirtschaftlich den Ausgangsumsätzen zuzurechnen und
werden im Sinne des
§ 15 Abs. 2 UStG
für diese verwendet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1128 EFG 2003 S. 1128 Nr. 15 INF 2003 S. 531 Nr. 14 VAAAB-06069
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.11.2002 - 11 K 195/98
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