Auslegung der Verfahrenshandlungen des Kindergeldberechtigten
nach Aufhebung und Neufestsetzung von Kindergeld
Kindergeld
Leitsatz
1. Deutet eine Finanzbehörde einen außerhalb eines
Einspruchsverfahrens gestellten Aufhebungsantrag in einen Einspruch um, und
weist sie den „Einspruch” im Hinblick auf den Eintritt der
Bestandskraft des Bescheids, dessen Aufhebung begehrt wird, ohne Entscheidung
über die in Betracht kommenden Änderungsmöglichkeiten
zurück, so ist die Einspruchsentscheidung durch das Finanzgericht als
gegenstandslos aufzuheben.
2. Reichen türkische Kindergeldberechtigte den ihnen im Rahmen
der jährlichen Fragebogenaktion zur Prüfung des weitern Vorliegens
der Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld bei ausländischen
Berechtigten übersandten Fragebogen nicht innerhalb der ihnen gesetzten
Frist wieder ein, so liegt in dem Umstand, dass der Fragebogen zunächst
nicht vorgelegen hat, keine Änderung der für die Festsetzung von
Kindergeld relevanten Verhältnisse.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAB-06044
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 02.07.2001 - 10 K 182/97
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