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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 168/01 EFG 2003 S. 94

Gesetze: EStG 1997 § 33 Abs. 1, EStG 1997 § 33 Abs. 2

Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Bades als außergewöhnliche Belastung

Einkommensteuer 1999

Leitsatz

Die Kosten des behindertengerechten Umbaus eines zuvor vollständig intakten und funktionsfähigen Badezimmers sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn der Umbau ausschließlich deswegen erfolgt ist, weil der an multipler Sklerose erkrankte und auf den Rollstuhl angewiesene Steuerpflichtige eine für Rollstuhlfahrer geeignete Dusche und eine entsprechende Toilette samt Waschmöglichkeit im Erdgeschoss des Hauses benötigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1280 Nr. 21
EFG 2003 S. 94
EFG 2003 S. 94 Nr. 2
VAAAB-06043

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 19.09.2002 - 10 K 168/01

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