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FG Baden-Württemberg  v. - 12 K 200/99 EFG 2000 S. 49

Gesetze: AO 1977 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, AO 1977 § 177, EStG § 16 Abs. 3, EStG 1990 § 14a Abs. 4

Freibetrag für weichenden Erben und spätere Betriebsaufgabeerklärung für den landwirtschaftlichen Betrieb; Fehlersaldierung bei Änderung aufgrund rückwirkenden Ereignisses

Einkommensteuer 1984 und 1985

Leitsatz

1. Hat ein Landwirt in der Vergangenheit bei der Entnahme von Grundstücken den Freibetrag für weichende Erben beantragt, später aber die Betriebsaufgabe erklärt, so stellt die Betriebsaufgabe ein rückwirkendes Ereignis dar mit der Folge, dass der Freibetrag rückwirkend nicht mehr zu gewähren ist.

2. Die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids auf Grund eines rückwirkenden Ereignisses erfasst nicht die dem FA bei der ursprünglichen Entscheidung unterlaufenen materiellen Rechtsfehler.

Fundstelle(n):
DB 2000 S. 498 Nr. 10
EFG 2000 S. 49
TAAAB-06009

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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FG Baden-Württemberg v. 04.10.1999 - 12 K 200/99

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