Vorübergehende Eigennutzung im Anschluss an die Renovierung
einer später vermieteten Wohnung; Anforderungen an die
”Eigennutzung” einer Wohnung
Einkommensteuer 1994
und 1995
Leitsatz
1. Wird eine geerbte Wohnung
renoviert und anschließend vor der geplanten Vermietung ca. 18 Monate zu
eigenen Wohnzwecken genutzt, weil der Eigentümer seine eigene, im gleichen
Haus belegene Wohnung ebenfalls instandsetzt, so können die
Renovierungskosten nicht als vorab entstandene Werbungskosten bei den
Vermietungseinkünften geltend gemacht werden.
2. Eine Nutzung zu eigenen
Wohnzwecken setzt voraus, dass in der Wohnung ein selbständiger Haushalt
geführt werden kann und die Wohnung vom Eigentümer entsprechend
genutzt wird. Eine selbständige Haushaltsführung ist möglich,
wenn die erforderlichen Räume -mit Küche oder Kochgelegenheit, Bad
oder Dusche und einer Toilette- im Wesentlichen bezugsfertig und wenigstens
notdürftig eingerichtet sind.
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 421 ZAAAB-06007
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.12.1999 - 12 K 82/98
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