Keine Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Heileurythmisten mangels Regelerstattung durch die Sozialversicherungsträger
Umsatzsteuer 1973 bis 1977, Umsatzsteuervorauszahlung I/1978
Leitsatz
Leistungen eines Heileurythmisten in den Jahren 1973 bis 1978 waren nicht umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG, weil heileurythmische
Behandlungen in diesen Jahren weder im gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen geführt oder als Satzungsleistungen
erstattet wurden. Eine –auch häufig praktizierte– Einzelfallerstattung der Krankenkassen entfaltet umsatzsteuerlich keine
Relevanz.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 40 Nr. 1 EFG 2002 S. 1330 EFG 2002 S. 1330 Nr. 20 KÖSDI 2003 S. 13571 Nr. 1 PAAAB-06006
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 24.07.2002 - 1 K 459/00
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