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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 459/00 EFG 2002 S. 1330

Gesetze: UStG 1973 § 4 Nr. 14

Keine Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Heileurythmisten mangels Regelerstattung durch die Sozialversicherungsträger

Umsatzsteuer 1973 bis 1977, Umsatzsteuervorauszahlung I/1978

Leitsatz

Leistungen eines Heileurythmisten in den Jahren 1973 bis 1978 waren nicht umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG, weil heileurythmische Behandlungen in diesen Jahren weder im gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen geführt oder als Satzungsleistungen erstattet wurden. Eine –auch häufig praktizierte– Einzelfallerstattung der Krankenkassen entfaltet umsatzsteuerlich keine Relevanz.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 40 Nr. 1
EFG 2002 S. 1330
EFG 2002 S. 1330 Nr. 20
KÖSDI 2003 S. 13571 Nr. 1
PAAAB-06006

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 24.07.2002 - 1 K 459/00

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