Einkommensteurermäßigung wegen zusätzlicher
Belastung mit Erbschaftsteuer
Einkommensteuer 1997
Leitsatz
§ 35
EStG begünstigt Fälle, in denen in die
Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer (ErbSt) Vermögensgegenstände
einbezogen worden sind, die beim Erblasser mit einer latenten Einkommensteuer
belastet wurden. Diese Vorschrift bezieht sich nur auf die Einkünfte aus
der Realisierung des ererbten Vermögensgegenstandes, nicht auf dessen
künftige Erträge. Dies gilt auch, wenn sich diese Erträge auf
den der ErbSt zugrunde gelegten Wert eines Wirtschaftsguts ausgewirkt haben.
Eine Umsetzung des Wertes eines ererbten Rechts durch Nutzung fällt nicht
unter diese Vorschrift.
Fundstelle(n): BAAAB-06002
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.11.1999 - 5 K 285/99
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