Arbeitnehmererfindung als mehrjährige Tätigkeit i.S.
von
§ 34 Abs. 3
EStG
Einkommensteuer 1994
Leitsatz
1. Zuwendungen werden für eine
mehrjährige Tätigkeit i.S. des
§ 34 Abs. 3 EStG
gewährt, wenn sich aus den Umständen der Zahlung ergibt, dass mit
ihnen eine mehrjährige Tätigkeit abgegolten werden sollte und wenn
keine anderen Hinweise auf den Verwendungszweck vorliegen.
2. Eine mehrjährige
Tätigkeit i.S. des
§ 34 Abs. 3 EStG
ist gegeben, wenn sie wenigstens in zwei Veranlagungszeiträumen
(Kalenderjahren) ausgeübt worden ist.
3. Bei einer Arbeitnehmererfindung,
die zu einer Patenterteilung geführt hat, handelt es sich
grundsätzlich um eine mehrjährige Tätigkeit i.S. des
§ 34 Abs. 3
EStG.4. Eine Vergütung für eine mehrjährige
Tätigkeit i.S.
§ 34 Abs. 3 EStG
kann auch vorliegen, wenn die Hauptvergütung für die
Arbeitnehmererfindung in zwei Kalenderjahren gezahlt wird. Dabei ist
unerheblich, wenn zuvor schon Zahlungen erfolgt sind, die im Verhältnis zu
der Hauptvergütung unbedeutend bzw. geringfügig waren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 370 RAAAB-06001
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.09.1999 - 11 K 146/96
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