Anspruch eines Modellbauers auf Investitionszulage für
Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen
Investitionszulage
1989
Inv. Zulage bei Auftragsentwicklung; Modellbauer
Leitsatz
Ein für Industriebetriebe
tätiger Modellbauer, der nach dem von den jeweiligen Forschungs- und
Entwicklungsabteilungen seiner Kunden gefertigte Zeichnungen Muster und Modelle
herstellt, kann keine Investitionszulage für Forschungs- und
Entwicklungsinvestitionen beanspruchen, weil die bloße dreidimensionale
Umsetzung des als Zeichnung vorhandenen Modells keine Herstellung von
Erzeugnissen unter wesentlicher Veränderung i.S. des § 51 Abs. 1 Nr.
2 Buchst. u Satz 4 Doppelbuchst. cc
EStG darstellt (Zulassung der Revision
wegen Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. u Satz 4 Doppelbuchst. cc
EStG).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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