Schuldzinsenabzug bei Teiltilgung eines einheitlichen, teils
betrieblichen, teils privaten Zwecken dienenden Darlehens
Einkommensteuer 1989 und 1990
Leitsatz
Wurden die ursprünglichen
Anschaffungs- u. Herstellungskosten eines teilweise privat, teilweise
betrieblich genutzten Grundstücks mit einem einheitlichen Darlehen
finanziert, vermindern die aus dem Verkaufserlös des Grundstücks
erbrachten Teiltilgungen das einheitliche Darlehen im gleichen Verhältnis,
wie das Darlehen zuvor im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb bzw.
dem Privatbereich stand. Eine bevorzugte Tilgung der privat veranlassten Schuld
kann bei einem einheitlichen Darlehen nicht angenommen werden.
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 164 LAAAB-05994
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.11.1999 - 14 K 183/96
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