Bedeutung des Tatbestandsmerkmals
”neue Gesellschafter”
Grunderwerbsteuer vom
Leitsatz
Das Tatbestandsmerkmal ”neue
Gesellschafter” verfolgt nicht den Zweck, ehemalige Gesellschafter im
Kreis der Altgesellschafter zu belassen. Es dient der Klarstellung, dass
Anteilsverschiebungen innerhalb der jeweiligen Gesellschafterschaft nicht
tatbestandsmäßig für
§ 1 Abs. 2a
GrEStG sind, sondern dafür der Übergang von
Anteilen am Gesellschaftsvermögen auf neue, bisher nicht dem
Gesellschafterkreis zugehörige Gesellschafter erforderlich ist. Der
Umstand, dass ein ursprünglich zu 50 % (unmittelbar) Beteiligter nach
Abschluss einer Kette von Veräußerungsvorgängen innerhalb des
Fünf-Jahres-Zeitraums schließlich zu 75,2 % mittelbar an der
Gesellschaft beteiligt ist, steht daher der Grunderwerbsteuerbarkeit der
Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft
nicht entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 142 EFG 2004 S. 142 Nr. 2 DAAAB-05975
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.09.2003 - 5 K 248/02
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