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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 248/02 EFG 2004 S. 142

Gesetze: GrEStG 1997 § 1 Abs. 2a S. 1

§ 1 Abs. 2a GrEStG

Bedeutung des Tatbestandsmerkmals ”neue Gesellschafter”

Grunderwerbsteuer vom

Leitsatz

Das Tatbestandsmerkmal ”neue Gesellschafter” verfolgt nicht den Zweck, ehemalige Gesellschafter im Kreis der Altgesellschafter zu belassen. Es dient der Klarstellung, dass Anteilsverschiebungen innerhalb der jeweiligen Gesellschafterschaft nicht tatbestandsmäßig für § 1 Abs. 2a GrEStG sind, sondern dafür der Übergang von Anteilen am Gesellschaftsvermögen auf neue, bisher nicht dem Gesellschafterkreis zugehörige Gesellschafter erforderlich ist. Der Umstand, dass ein ursprünglich zu 50 % (unmittelbar) Beteiligter nach Abschluss einer Kette von Veräußerungsvorgängen innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums schließlich zu 75,2 % mittelbar an der Gesellschaft beteiligt ist, steht daher der Grunderwerbsteuerbarkeit der Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft nicht entgegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 142
EFG 2004 S. 142 Nr. 2
DAAAB-05975

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.09.2003 - 5 K 248/02

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