Höhe der Eigenheimzulage für Anbau an bestehenden Altbau
Eigenheimzulage
Leitsätze
1. Für einen Anbau, der nur die Nutzungsfläche des bereits bestehenden Altbaus erweitert und nicht zu anbaugeprägten nutzungswertverlängernden
Veränderungen an der Bausubstanz des Altbaus führt, steht dem Steuerpflichtigen nicht der Fördergrundbetrag für Neubauten,
sondern nur der ermäßigte Fördergrundbetrag für Altbauten nach § 9 Abs. 2 S. 2 EigZulG zu (hier: keine grundlegenden Änderungen
an Elektroinstallation, Bad, Fenster, Kamin und Heizung des Altbaus).
2. Die Halbierung der Eigenheimzulage für Wohnungserweiterungen durch das Jahressteuergesetz 1997 ist verfassungsgemäß.
Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAB-05951
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG des Saarlandes, Urteil v. 24.09.2003 - 1 K 58/01
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.