Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlungen bei
Rücktritt vom Vertrag
Umsatzsteuer 1999
Leitsatz
1. Nach Abgabe einer wirksamen
Rücktrittserklärung kann nur ein neuer Vertragsabschluss die
Leistungspflichten wieder begründen. Mit Abgabe der Erklärung wird
der Vertrag in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt. Damit steht fest,
dass die vereinbarte Lieferung nicht zustande kommt.
2. Tritt der Auftraggeber wegen
Verzögerung der Herstellungsarbeiten der Werft vom Werkvertrag über
die Erstellung einer Segelyacht zurück, so ist der Vorsteuerabzug aus
bereits geleisteten Anzahlungen im Veranlagungszeitraum des Rücktritts zu
berichtigen.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1806 EFG 2003 S. 1806 Nr. 24 IAAAB-05943
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.09.2003 - 2 K 297/02
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