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FG München Urteil v. - 7 K 5147/00 EFG 2003 S. 1667

Gesetze: AO 1977 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, KStG 1984 § 14 Abs. 1

Geänderte Einkommensermittlung bei der Organgesellschaft als rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

Körperschaftsteuer 1989

Gewerbesteuermessbetrag 1989

Leitsatz

Die Änderung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft stellt einen Lebenssachverhalt dar, dem steuerrechtliche Bedeutung für die Besteuerung von Einkommensteilen des Organträgers zukommt. Dieses Ereignis entfaltet Wirkung für die Vergangenheit, da dem Organträger das Einkommen der Organgesellschaft nach der zwingenden Zurechnungsnorm des § 14 KStG in dem Kalenderjahr zuzurechnen ist, in dem die Organgesellschaft das Einkommen bezogen hat. Folglich sind die Voraussetzungen für die Änderung der gegen den Organträger ergangenen Steuerbescheide nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO erfüllt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1667
EFG 2003 S. 1667 Nr. 23
OAAAB-05928

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FG München, Urteil v. 13.08.2003 - 7 K 5147/00

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