Tarifbegünstigung einer bereits im Anstellungsvertrag
geregelten Entlassungsentschädigung
Einkommensteuer
1996
Leitsatz
Ist im befristeten Anstellungsvertrag
eines Vorstandsmitglieds geregelt, dass der Arbeitslohn aus der Tätigkeit
mindestens einen bestimmten Betrag erreichen soll, und dass dem Arbeitnehmer im
Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung den Differenzbetrag zwischen dem
bis dahin bezogenen Arbeitslohn und dem festgelegten Mindestbetrag als
Entschädigung zustehen soll, so ist dieser Auffüllungsbetrag als
steuerbegünstigte Entschädigung anzusehen. Nicht die
ursprüngliche Vereinbarung im Anstellungsvertrag, sondern erst die
Kündigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber bildet den
Rechtsgrund für die Entstehung des Anspruchs auf Entschädigung.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1791 EFG 2003 S. 1791 Nr. 24 INF 2003 S. 928 Nr. 24 LAAAB-05916
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 08.07.2003 - 1 K 24/01
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