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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 24/01 EFG 2003 S. 1791

Gesetze: EStG 1990 § 24 Nr. 1 Buchst.a, EStG 1990 § 34 Abs. 2 Nr. 2

Tarifbegünstigung einer bereits im Anstellungsvertrag geregelten Entlassungsentschädigung

Einkommensteuer 1996

Leitsatz

Ist im befristeten Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds geregelt, dass der Arbeitslohn aus der Tätigkeit mindestens einen bestimmten Betrag erreichen soll, und dass dem Arbeitnehmer im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung den Differenzbetrag zwischen dem bis dahin bezogenen Arbeitslohn und dem festgelegten Mindestbetrag als Entschädigung zustehen soll, so ist dieser Auffüllungsbetrag als steuerbegünstigte Entschädigung anzusehen. Nicht die ursprüngliche Vereinbarung im Anstellungsvertrag, sondern erst die Kündigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber bildet den Rechtsgrund für die Entstehung des Anspruchs auf Entschädigung.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1791
EFG 2003 S. 1791 Nr. 24
INF 2003 S. 928 Nr. 24
LAAAB-05916

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 08.07.2003 - 1 K 24/01

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