Steuerpflichtige Dividende bei Wahlrecht zwischen Bardividende
oder kapitalerhöhendem Bezug von Freiaktien einer ausländischen
Kapitalgesellschaft
Einkommensteuer 1997 und 1998
Leitsatz
1. Bietet eine niederländische
Aktiengesellschaft ihren Aktionären das Wahlrecht an, entweder eine
Bardividende zu erhalten oder aber an einer Kapitalerhöhung teilzunehmen
und Aktien anstelle der Bardividende zu beziehen, so führt die
Ausübung des Wahlrechts zum Aktienbezug zu einer steuerpflichtigen
Sachdividende (in Form der ”Freiaktien”; keine Steuerbefreiung
nach §§
1,
7 KapErhStG).
2. Die Ausgabe neuer Anteilsrechte an
ausländischen Gesellschaften beruht nicht auf Maßnahmen i.S. des
§ 7 Abs. 1 Nr. 2
KapErhStG, wenn es nur um die Frage geht, ob die von der
Hauptversammlung beschlossene Dividende in Form von Bar- oder Sachdividenden
ausgeschüttet wird, und damit nicht um eine Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln im Sinne der §§
207 bis
220
AktG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 629 Nr. 11 EFG 2004 S. 53 EFG 2004 S. 53 Nr. 1 MAAAB-05907
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.05.2003 - 13 K 176/00
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