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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 4 K 80/00 EFG 2004 S. 264

Gesetze: EStG § 22 Nr. 3

Entschädigung für baubedingte Grundstücksnutzung als Einnahmen i.S. des § 22 Nr. 3 EStG

Einkommensteuer 1995 und 1996

Leitsatz

1. Zahlungen, die ein Grundstückseigentümer von einem Bauträgerunternehmen anlässlich der Bebauung des Nachbargrundstücks als Gegenleistung für die Duldung erhält, Befestigungen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze anbringen zu lassen bzw. als Gegenleistung für die länger als vereinbarte Überlassung einer Grundstücksteilfläche zum Vorteil des Bauträgers erhält, unterliegen als Einnahmen i.S. von § 22 Nr. 3 EStG der Einkommensteuer.

2. Der Leistungsbegriff in § 22 Nr. 3 EStG verlangt ein wirtschaftliches Verhalten des Leistenden „um des Entgelts willen”).

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 264
EFG 2004 S. 264 Nr. 4
IAAAB-05904

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.05.2003 - 4 K 80/00

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