Entschädigung für baubedingte Grundstücksnutzung
als Einnahmen i.S. des
§ 22 Nr. 3 EStG
Einkommensteuer 1995 und 1996
Leitsatz
1. Zahlungen, die ein
Grundstückseigentümer von einem Bauträgerunternehmen
anlässlich der Bebauung des Nachbargrundstücks als Gegenleistung
für die Duldung erhält, Befestigungen an der gemeinsamen
Grundstücksgrenze anbringen zu lassen bzw. als Gegenleistung für die
länger als vereinbarte Überlassung einer
Grundstücksteilfläche zum Vorteil des Bauträgers erhält,
unterliegen als Einnahmen i.S. von
§ 22 Nr. 3 EStG der Einkommensteuer.
2. Der Leistungsbegriff in
§ 22 Nr. 3 EStG verlangt ein
wirtschaftliches Verhalten des Leistenden „um des Entgelts
willen”).
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 264 EFG 2004 S. 264 Nr. 4 IAAAB-05904
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.05.2003 - 4 K 80/00
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