Zulässigkeit einer Klage des Ehemannes auf Änderung von
Einkünften der Ehefrau im gemeinsamen Einkommensteuerbescheid
Einkommensteuer 1998
Leitsatz
1. Ehegatten haben eine
selbständige Rechtsbehelfsbefugnis, auch soweit es um die Einkünfte
des jeweils nicht klagenden Ehegatten geht. Der andere Ehegatte ist zu dem
Verfahren nicht notwendig beizuladen.
2. Ob eine Einnahme vorliegt,
bestimmt sich ausschließlich danach, ob sie zu einer – wenn auch
nur vorübergehenden – Steigerung der Leistungsfähigkeit des
Steuerpflichtigen führt. Das Behaltendürfen ist kein Merkmal der
Einnahme. Ein Zufluss liegt deshalb auch vor, wenn der Empfänger den
Betrag später wieder zurückzahlen muss.
3. Muss der Steuerpflichtige einen
Teil einer Entschädigung für den Verlust seines Arbeitsplatzes in
einem späteren Veranlagungszeitraum wieder zurückzahlen, liegt in der
Rückzahlung kein Ereignis, das auf die Versteuerung der Entschädigung
im Zuflussjahr zurückwirkt. Die Rückzahlung führt vielmehr zu
negativen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Abflussjahr, denn
laufender Arbeitslohn wie auch Einmalzahlungen werden im Rahmen des § 19
EStG einheitlich zur Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger
Arbeit herangezogen. Ein gesetzgeberischer Wille, die Einmalzahlung –
entsprechend der Vorschrift des § 16 EStG – als in sich
geschlossenen, von den laufenden Einkünften zu trennenden, einheitlichen
Vorgang zu behandeln, ist nicht erkennbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 457 Nr. 8 EFG 2004 S. 31 EFG 2004 S. 31 Nr. 1 KÖSDI 2004 S. 14050 Nr. 2 OAAAB-05902
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.04.2003 - 9 K 380/99
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