Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei
Vermögensverfall
Nachweis der Nichtgefährdung von
Mandanteninteressen
Leitsatz
1. Die Bestimmung des § 46 Abs.
2 Nr. 4 StBerG, nach der bei Vermögensverfall eines Steuerberaters seine
Bestellung regemäßig zu widerrufen ist, ist
verfassungsgemäß. Das Prinzip der
Verhältnismäßigkeit ist gewahrt, denn bei Nachweis geordneter
Verhältnisse ist der Steuerberater wiederzubestellen.
2. Der Steuerberater muss, wenn er
bei Vermögensverfall den Widerruf seiner Bestellung als Steuerberater
vermeiden will, den Nachweis der Nichtgefährdung von
Auftraggeberinteressen erbringen. Hierfür reicht die bloße
Behauptung bestimmter Tatsachen, wie dass er nur innerhalb eines
eingeschränkten Wirkungsfelds tätig gewesen sei, nicht aus. Es muss
vielmehr gewährleistet sein, dass der Steuerberater trotz der
wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in denen er sich durch den
Vermögensverfall befindet, voraussichtlich die Interessen seiner Mandanten
in jeder Hinsicht sorgfältig und zuverlässig wahrnehmen wird.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 956 EFG 2003 S. 956 Nr. 13 XAAAB-05896
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